Sylvie Bonne

Produkte und Dienstleistungen einfach benutzen

Frau benutzt eine App auf einem Smartphone

Viele Webseiten sind schwer zu verstehen oder zu bedienen.
Zum Beispiel: ein Formular ausfüllen.
Oder eine bestimmte Information finden.
Oder einen Online-Dienst nutzen.

Viele Automaten sind kompliziert zu bedienen.
Zum Beispiel: Geld-Automaten.

Automaten, Webseiten, Online Dienste: das sind alles Produkte und Dienstleistungen (Services).

Jeder Mensch sollte die Produkte und Dienste gut nutzen können.
Menschen mit einer Beeinträchtigung können das aber nicht immer.
Es gibt zu viele Hindernisse oder Barrieren.
Ein Hindernis kann die schwierige Sprache sein.

Deshalb gilt ab dem 28. Juni 2025 ein neues Gesetz.
Dann müssen digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen einfach zu benutzen sein.
Das Gesetz gilt auch für private Unternehmen (Betriebe), nicht nur für staatliche Dienste.

Es gibt Regeln, um die Produkte und Dienstleistungen einfacher zu machen.
Das Fachwort dafür ist: barrierefrei, Barrierefreiheit.

Es geht um technische Dinge. Beispiel: Blinde können die Webseite vorlesen lassen.
Gehörlose Menschen können den Text zu einer Audio-Datei lesen.
Es geht auch um die Inhalte : Bilder und Texte sollen leicht zu verstehen sind.
Die einfache Sprache hilft, Inhalte leichter zu verstehen.

Bei neuen Projekten soll die Barrierefreiheit von Anfang an eingeplant werden.
Das spart Zeit und Geld.

Auf der Webseite vom OSAPS können sich die Unternehmen informieren.
OSAPS- Office de surveillance de l’accessibilité des produits et services.
Der OSAPS ist ein Dienst vom Ministerium für Familie.

Die Webseite erklärt, welche Produkte und Dienstleistungen in Frage kommen.
Dort stehen auch die Regeln und Gesetze, die in Luxemburg gelten.
Dieser Link führt zur Webseite vom OSAPS:

Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen – Ministerium für Familie, Solidarität,Zusammenleben und Unterbringungvon Flüchtlingen – Die Luxemburger Regierung

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